Firmengründung in Katar für deutsche Unternehmen

Firmengründung in Katar (Qatar) für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Drei Wege, ein Ansprechpartner: auf Deutsch beraten, in Doha umgesetzt.

Wer aus dem deutschsprachigen Raum in Katar gründet, entscheidet zuerst über den Weg: das Qatar Financial Centre (QFC), das Festland über das Ministry of Commerce and Industry (MOCI) oder eine Freihandelszone der Qatar Free Zones Authority (QFZA). Jeder Weg hat eigene Regeln zu Tätigkeiten, Eigentum, Steuern und Kosten, und ein späterer Wechsel bedeutet meist eine neue Lizenz und eine neue Bankakte.

Creators Majlis ist eine QFC-lizenzierte Boutique-Beratung in Doha. Wir beraten Sie auf Deutsch, empfehlen den Weg schriftlich und übernehmen die Gründung bei der Behörde, von der Namensreservierung bis zur Lizenz.

Msheireb downtown Doha Qatar

Das Wichtigste vorab

01

Die drei Wege

QFC: für Beratung, Dienstleistungen, Software und Holdings, mit 100 % ausländischem Eigentum und englischem Common Law. Festland (MOCI): für alle, die in Katar verkaufen oder sich auf öffentliche Aufträge bewerben, nach Gesetz Nr. 1 von 2019 in den meisten Branchen mit bis zu 100 % ausländischem Eigentum, vorbehaltlich der Genehmigung. Freizone (QFZA): für Produktion, Logistik und regionalen Handel.

02

Steuern

Körperschaftsteuer von 10 %, im QFC auf lokal erzielte Gewinne, auf dem Festland auf den Anteil ausländischer Eigentümer. Keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Für Gesellschafter aus Deutschland kann bei passiven Einkünften die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz greifen. Das klären wir vor der Gründung gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

03

Unterlagen

Pässe der Gesellschafter und Geschäftsführer. Gründet eine GmbH oder AG, zusätzlich Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und ein Gesellschafterbeschluss zur Gründung. Die Dokumente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz müssen beglaubigt und für Katar legalisiert werden, für das Festland in der Regel mit arabischer Übersetzung. Wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen Ihr Weg verlangt, und organisieren den Rest.

04

Nach der Gründung

Mit der Lizenz ist die Arbeit nicht erledigt. Wir begleiten die Eröffnung des Firmenkontos, die Aufenthaltsgenehmigung für Geschäftsführer und Familie, die Registrierungen bei den Behörden sowie Buchhaltung und Jahresmeldung. Ein Ansprechpartner von der ersten Einschätzung bis zum laufenden Betrieb.

Passt Katar zu Ihrem Vorhaben?

DIE RICHTIGE WAHL

Für wen es passt

EIN ANDERER WEG

Für wen nicht

Häufige Fragen

Kann ich als Deutscher 100 % meiner Firma in Katar besitzen?

Ja. Im QFC und in den Freizonen ist 100 % ausländisches Eigentum möglich. Auf dem Festland erlaubt das Gesetz Nr. 1 von 2019 in den meisten Branchen bis zu 100 %, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium. Banken, Versicherungen und Handelsvertretungen bleiben auf 49 % begrenzt, sofern das Kabinett keine Ausnahme gewährt.

Welcher Weg passt für ein deutsches Unternehmen?

Beratung, Dienstleistung, Software und Holding gehören meist ins QFC. Wer in Katar verkauft, vor Ort baut oder sich auf öffentliche Aufträge bewirbt, gründet auf dem Festland. Produktion, Logistik und regionaler Handel passen in eine Freizone. Wir prüfen Ihr Vorhaben und empfehlen den Weg schriftlich, mit Begründung.

Muss ich für die Gründung nach Katar reisen?

Nicht für jeden Schritt. Vieles erledigen wir mit Vollmacht. Für die Kontoeröffnung und die Aufenthaltsgenehmigung ist Ihre Anwesenheit in Doha in der Regel nötig. Wir planen die Termine so, dass eine kurze Reise genügt.

Wie hoch sind die Steuern in Katar?

Die Körperschaftsteuer beträgt 10 %, im QFC auf lokal erzielte Gewinne, auf dem Festland auf den Gewinnanteil ausländischer Eigentümer. Eine Einkommensteuer für Privatpersonen gibt es nicht. Für Gesellschafter aus Deutschland ist die Hinzurechnungsbesteuerung zu prüfen, bevor die Struktur steht.

Wie lange dauert die Firmengründung in Katar?

Das hängt vom Weg, von der Tätigkeit und von der Legalisierung Ihrer Unterlagen aus dem Heimatland ab. Nach der ersten Einschätzung nennen wir Ihnen einen realistischen Zeitplan für Ihren Fall.

Beraten Sie auf Deutsch?

Ja. Erstgespräch, schriftliche Empfehlung und laufende Abstimmung führen wir auf Deutsch. Die Anträge bei den Behörden in Katar laufen auf Englisch oder Arabisch, darum kümmern wir uns.

Creators Majlis adviser on a client call
SPRECHEN SIE MIT DEM BERATER

Sprechen Sie mit dem Berater, der Ihr Mandat betreut.

Von der ersten Einschätzung bis zur Jahresmeldung: eine Person, ein Ansprechpartner.